Kosten / Preise
Gerichtsgutachten
Bei Gerichtsgutachten richtet sich die Honorierung nach den Bestimmungen der jeweils gültigen Fassung des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes.
Privatgutachten
Bei Privatgutachten wird das Honorar für die gutachterliche Tätigkeit analog zur Steuerberater - Gebührenverordnung Tabelle A abgerechnet. Die Tabelle können Sie sich als PDF-Datei herunterladen: Tabelle als PDF-Datei. Reisezeiten werden bei Anwendung der Tabelle A nicht gesondert in Ansatz gebracht.
Sonstige Beratungsleistungen
Sonstige Beratungsleistungen werden entsprechend dem tatsächlich entstehenden Aufwand je nach Aufgabenstellung unter Zugrundelegung der nachfolgend aufgeführten Honorarsätze abgerechnet:
- Sachverständiger je Stunde: ab 170,00 Euro
- Qualifizierte Fachkraft je Stunde: 100,00 Euro
- Qualifizierte Hilfskraft je Stunde: 60,00 Euro
- Schreibkraft je Stunde: 40,00 Euro
- Fahrtkosten je gefahrenen km: 0,60 Euro
- Fotokopien je Stück: 0,15 Euro
- Fotos je Stück: 2,00 Euro
- zusätzlich Auslagen, soweit diese mit der Durchführung des Auftrages direkt zusammenhängen gemäß Nachweis (z.B. Telefon, Porto, Übernachtungskosten etc.)
jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer
Das Honorar wird fällig bei Übergabe des Gutachtens bzw. spezifizierter Rechnungsstellung. Bei Zweifeln über den in Ansatz gebrachten Zeitaufwand sind hierfür die Aufzeichnungen in der Handakte des Sachverständigenbüros maßgebend. Gegen Honoraransprüche des Sachverständigenbüros können Sie mit Gegenforderungen nur aufrechnen, wenn diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
Die Vereinbarung von Festhonoraren ist alternativ möglich, bedarf aber der genauen Absprache zwischen dem Auftraggeber und der Partnerschaftsgesellschaft, um wechselseitige Missverständnisse zu vermeiden.
Wir sind bemüht, die gutachterlichen Ermittlungen und Feststellungen mit äußerster Sorgfalt durchzuführen. Trotzdem können wir nicht ausschließen, dass einmal Fehler vorkommen. Deshalb können wir nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden haften. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Sollte trotzdem ein Haftungsfall auftreten – was bisher noch nie der Fall war - , wird die Haftung der Höhe nach auf 30.000.- € begrenzt.
Höhere Haftungssummen sind gegen Aufpreis möglich.
Bewertungsgutachten werden meist übernahmewilligen Ärzten oder Kreditinstituten und anderen interessierten Kreisen vorgelegt. Hiermit sind wir einverstanden. Eine Haftung gegenüber diesen dritten Personen ist jedoch ausgeschlossen.
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Teile der Arbeit an dem in Auftrag gegebenen Gutachten von qualifizierten Fachkräften übernommen werden; die Verantwortung für das Gutachten bleibt davon unberührt und liegt bei den vereidigten Sachverständigen.
Ansonsten gelten analog die " Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige", genehmigt durch den Beschluss des Bundeskartellamtes vom 10.12.1981.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.