Einige Informationen über
"Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige"

Im offiziellen Bestellungsverfahren muss der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige einen anspruchsvollen Nachweis über seine "besondere Sachkunde" führen. Die Zuverlässigkeit und Integrität wird vor der öffentlichen Bestellung überprüft. Der Sachverständige wird darauf vereidigt, seine Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen und seine Gutachten unparteiisch zu erstatten. Er darf Aufträge nur aus wichtigem Grund (z.B. Verwandtschaft mit einer der Parteien) ablehnen. Er muss die ihm bei Ausübung seiner Tätigkeit anvertrauten Privat- und Geschäftsgeheimnisse wahren. Bei unbefugter Verletzung der Schweigepflicht kann er streng bestraft werden. Im Gerichtsverfahren steht ihm kein besonderes Aussageverweigerungsrecht zu.

Nur wer durch eine öffentlich-rechtliche Institution bestellt und vereidigt wurde, darf sich auch als "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" bezeichnen. Das bedeutet, dass er besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit nachgewiesen hat. Fehlt nur eine dieser Anforderungen, wird der Sachverständige nicht bestellt.

Die Bezeichnung "Sachverständiger" allein bietet keine Gewähr für Qualität, denn sie ist gesetzlich nicht geschützt. Auch die Anerkennung durch private Sachverständigenvereinigungen kann die öffentliche Bestellung und Vereidigung nicht ersetzen.

Der Sachverständige wird durch die Stelle, die ihn öffentlich bestellt hat, beaufsichtigt. Sie kann ihm die Bestellung entziehen, wenn er seine Sachverständigenpflichten verletzt.

In Gerichtsverfahren sollen nach den Prozessordnungen nur öffentlich bestellte Sachverständige beauftragt werden.

Der öffentlich bestellte Sachverständige muss das Gutachten persönlich bearbeiten und verantworten. Er darf keine Weisungen befolgen oder Beeinflussungsversuchen nachgeben, die die Objektivität des Gutachtens beeinträchtigen würden.

Sie erkennen einen öffentlich bestellten Sachverständigen an der Bezeichnung "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger", am Rundstempel und an dem von der Bestellungsbehörde ausgegebenen offiziellen Ausweis.

Auskunft über öffentlich bestellte Sachverständige und Fragen zum Sachverständigenwesen erteilen die bestellenden Stellen. In unserem Fall ist dies für Dr. Detlev Nies die Industrie- und Handelskammer Köln, Tel: 0221/1640-0.